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Neue EU Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – jetzt handeln!

Mit exorbyte können Sie auf das Finden und Nicht-Finden von personenbezogenen Daten vertrauen

DSGVO: Werden Sie Ihrer Auskunftspflicht gerecht!Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit 99 Paragrafen und 173 Erwägungsgründen in Kraft. Die Neuerungen haben eine Auswirkung auf nahezu alle Unternehmen in Europa und sorgen für massive Veränderungen.

Künftig müssen Unternehmen Lösungen finden und einführen, um den erhöhten Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. Andernfalls drohen hohe Strafen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.

Die Neuerungen der DSGVO stellen viele Firmen vor große Hürden. Beispielsweise müssen Unternehmen (neben weiteren Punkten) künftig in der Lage sein, Personen vollumfänglich Auskunft zu geben über die Art, den Zweck und den Umfang der von dieser Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Personen haben zudem das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Speicherung der Daten oder auf Löschung dieser Daten (Recht auf Vergessenwerden).

Verschiedene Datentöpfe erschweren die vollumfängliche Suche nach Identitäten

Um den Anforderungen der neuen DSGVO gerecht zu werden und hohe Strafen zu vermeiden ist neben weiteren internen Anpassungen eine zentrale Einsicht in sämtliche Datenbestände notwendig. In Unternehmen sind personenbezogene Daten oftmals an verschiedenen oder auch an mehreren Orten abgelegt. Das erschwert die vollumfängliche Suche nach den Daten: Nicht alle Abteilungen haben Einblick in jeden Datentopf, Daten können mehrfach abgelegt (Dubletten) oder auch fehlerhaft sein.

Wir haben die Lösung

exorbyte kann Sie bei dieser Aufgabe unterstützen. Mit unseren Identity Resolution-Lösungen sind wir in der Lage, bei der Suche oder beim Abgleich jeden durch Fehler und Variationen auch noch so versteckten Eintrag zu einer Person in Ihren Daten zu finden. Auch mehrere unterschiedliche Datentöpfe werden systemübergreifend durch unsere mehrfach ausgezeichnete matchmaker-Technologie in wenigen Millisekunden zentral an einem Ort ausgespielt. matchmaker findet jeden Eintrag – trotz Fehlschreibweisen, unterschiedlichen Formaten oder Fehlern in der Feldzuordnung. So können Sie schnell und sicher auch auf große Auskunfts-Anfrage-Mengen im Rahmen der DSGVO reagieren und handeln.

Vertrauen ins Finden und Nicht-Finden von Identitäten

Neben dem Finden ist aber auch das Nicht-Finden von Identitäten von zentraler Bedeutung im Rahmen der gestiegenen Anforderungen durch die neue DSGVO – insbesondere in Bezug auf das Recht des Vergessenwerdens.

Mit exorbyte’s Technologie können Sie auf das Finden und das Nicht-Finden von Identitäten vertrauen. Findet matchmaker keinen Treffer können Sie davon ausgehen, dass ein relevanter Eintrag in den Datentöpfen auch nicht existiert. So können Sie Ihre Löschpflicht ganz einfach überprüfen und sicherstellen, dass alle passenden Einträge auch wirklich aus allen Datenbeständen entfernt wurden.


Weitere Informationen und Auskunft zur gesamten neuen EU Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Website der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit. (www.bfdi.bund.de)


Wir können auch Sie bei der Umsetzung der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung unterstützen.

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